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   VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15   

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VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15 (https://dejure.org/2017,6671)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14.02.2017 - 3 K 5270/15 (https://dejure.org/2017,6671)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - 3 K 5270/15 (https://dejure.org/2017,6671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 115 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Beihilfe | Aufhebung eines Beihilfebescheids | Aufhebung nach Einreichung ärztlich manipulierter Rechnungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 K 5293/15

    Einwirken eines Verwaltungsakts durch unrichtige Angaben

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15
    Es spricht darüber hinaus nichts dafür, dass das systematisch betrügerische Abrechnungssystem der Klinik, in dem Rechnungen immer wieder auch von Hand "nachjustiert" wurden, im Fall der Klägerin einzelne Rechnungspositionen unberührt gelassen hätte und diese im Ergebnis tatsächlich exakt so erbracht worden wären, wie sie abgerechnet wurden (vgl. zu alledem und insbesondere zur tatsächlichen Würdigung auch VG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2016 - 9 K 5293/15 -, juris).

    Der Bescheid vom 18.11.2011 war daher im Umfang der Rücknahme rechtswidrig (vgl. ebenso auch VG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2016 - 9 K 5293/15 -, juris).

    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn er erkennt, dass der "begehrte" Verwaltungsakt auf der Grundlage seiner Angaben ergeht und dessen Rechtmäßigkeit von der Richtigkeit der übermittelten Daten abhängt (ebenso VG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2016 - 9 K 5293/15 -, Rn. 27, juris).

  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 A 1.91
    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15
    Die Billigkeitsentscheidung ist daher zusammen mit (oder vor, vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1993 - 10 A 1.91 -, juris) der Ermessensentscheidung analog § 15 Abs. 2 LBesGBW zu treffen und kann folglich nur in den Grenzen des § 114 Satz 2 VwGO nachgeholt werden.

    Weil die Ermessensentscheidung allein der Behörde obliegt und nicht durch das Gericht vorweggenommen werden darf, besteht auch keine Verpflichtung des Gerichts, durch eigene Sachaufklärung die Grundlage für die behördliche Billigkeitsentscheidung zu schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1993 - 10 A 1.91 -, Rn. 35, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 2 S 994/15

    Rechtswidrige Rückforderung zu viel gezahlter Beihilfeleistungen wegen Fehlens

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15
    Mit Schreiben vom 22.12.2016 ergänzte das LBV den Rückforderungsteil des Bescheids - in Anbetracht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 20.09.2016 - 2 S 994/15 -, juris) - hinsichtlich der danach analog § 15 Abs. 2 LBesGBW zu treffenden Billigkeitsentscheidung.

    Ausweislich der neueren Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 20.09.2016 - 2 S 994/15 -, juris), der sich die Kammer anschließt, richtet sich die Frage der Rückforderung des zu Unrecht gewährten Beihilfebetrags nicht nach § 49a LVwVfG, sondern nach § 15 Abs. 2 LBesGBW analog.

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15
    Ein "Erwirken" im Sinne dieser Bestimmung setzt nach allgemeinem Sprachgebrauch in objektiver Hinsicht zunächst voraus, dass die Angaben für den rechtswidrigen Verwaltungsakt mitursächlich waren (BVerwG, Urteil vom 28.06.2012 - 2 C 13.11 -, Rn. 17, juris (BVerwGE 143, 230)).

    Demgegenüber begnügt sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Feststellung, ein "Erwirken" setze nicht voraus, dass den Begünstigten ein Verschulden an der Unrichtigkeit der übermittelten Daten trifft (BVerwG, Urteil vom 28.06.2012 - 2 C 13.11 -, Rn. 17 (m. w. N.), juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2012 - 2 S 2983/11

    Empfang von Krankenkassenleistungen; Vertrauen auf den Bestand der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15
    Zur Beantwortung der Frage, ob eine gewährte Leistung "verbraucht" im Sinne von § 48 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG ist, wird aber im Ausgangspunkt auf die im Zivilrecht zum Begriff der Entreicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB entwickelten Grundsätze zurückgegriffen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2012 - 2 S 2983/11 -, Rn. 24 (m. w. N.), juris).

    Im Einzelfall kann allerdings ein Verbrauch der Leistung auch dann vorliegen, wenn die von der Beihilfebehörde bewilligten und gewährten Leistungen bestimmungsgemäß verwendet und zur Begleichung der Rechnung eines behandelnden Arztes oder einer Klinik eingesetzt werden (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2012 - 2 S 2983/11 -, Rn. 25, juris), was zur Begründung des gesetzlichen Regelfalls jedoch wohl Gutgläubigkeit des Begünstigten voraussetzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2013 - 2 S 2314/12 -, Rn. 36 ff., juris).

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15
    Bei den im Schriftsatz des LBV vom 22.12.2016 angestellten Erwägungen handelt es sich - gemessen an der zuvor zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - nicht um eine nach § 114 Satz 2 VwGO im gerichtlichen Verfahren zulässige Ergänzung von Ermessenserwägungen, sondern um eine von § 114 Satz 2 VwGO nicht gedeckte erstmalige Ausübung von Ermessen bzw. der Billigkeitsentscheidung (vgl. zu § 114 Satz 2 VwGO BVerwG, Urteile vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, Rn. 30, und vom 05.09.2006 - 1 C 20.05 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.04.2014 - 10 S 870/13 -, Rn. 43; alle nach juris).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15
    Bei den im Schriftsatz des LBV vom 22.12.2016 angestellten Erwägungen handelt es sich - gemessen an der zuvor zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - nicht um eine nach § 114 Satz 2 VwGO im gerichtlichen Verfahren zulässige Ergänzung von Ermessenserwägungen, sondern um eine von § 114 Satz 2 VwGO nicht gedeckte erstmalige Ausübung von Ermessen bzw. der Billigkeitsentscheidung (vgl. zu § 114 Satz 2 VwGO BVerwG, Urteile vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, Rn. 30, und vom 05.09.2006 - 1 C 20.05 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.04.2014 - 10 S 870/13 -, Rn. 43; alle nach juris).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15
    Nach der von der Kammer geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Billigkeitsentscheidung notwendiger und untrennbarer Bestandteil der Rückforderungsentscheidung (BVerwG, Urteil vom 26.04.2012 - 2 C 4.11 -, Rn. 23 (m. w. N. auch zum Folgenden), juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 870/13

    Rückforderung von auf Grund Landschaftspflegerichtlinie gewährten Fördermitteln;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15
    Bei den im Schriftsatz des LBV vom 22.12.2016 angestellten Erwägungen handelt es sich - gemessen an der zuvor zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - nicht um eine nach § 114 Satz 2 VwGO im gerichtlichen Verfahren zulässige Ergänzung von Ermessenserwägungen, sondern um eine von § 114 Satz 2 VwGO nicht gedeckte erstmalige Ausübung von Ermessen bzw. der Billigkeitsentscheidung (vgl. zu § 114 Satz 2 VwGO BVerwG, Urteile vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, Rn. 30, und vom 05.09.2006 - 1 C 20.05 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.04.2014 - 10 S 870/13 -, Rn. 43; alle nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 2 S 2314/12

    Postbeamtenkrankenkasse; Liquidation einer privatärztlichen Leistung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15
    Im Einzelfall kann allerdings ein Verbrauch der Leistung auch dann vorliegen, wenn die von der Beihilfebehörde bewilligten und gewährten Leistungen bestimmungsgemäß verwendet und zur Begleichung der Rechnung eines behandelnden Arztes oder einer Klinik eingesetzt werden (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2012 - 2 S 2983/11 -, Rn. 25, juris), was zur Begründung des gesetzlichen Regelfalls jedoch wohl Gutgläubigkeit des Begünstigten voraussetzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2013 - 2 S 2314/12 -, Rn. 36 ff., juris).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2015 - 2 S 384/14

    Postbeamtenkrankenkasse: Rückforderung zu Unrecht erbrachter

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2014 - 10 S 1719/13

    Antizipation der Bewilligungspraxis durch veröffentlichte Subventionsrichtlinie;

  • VGH Bayern, 15.03.2001 - 7 B 00.107

    Rücknahme eines Förderbescheides und die Rückforderung von Fördermitteln

  • VG Freiburg, 21.08.2023 - 6 K 1840/21

    Erstattung von Heilbehandlungskosten im Rahmen der Unfallfürsorge;

    Letztlich dringt der Beklagte auch mit dem Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgericht Sigmaringen (Urteil vom 14.02.2017 - 3 K 5270/15 - juris) nicht durch.
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